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   VG Trier, 08.10.2012 - 1 L 1025/12.TR   

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https://dejure.org/2012,40452
VG Trier, 08.10.2012 - 1 L 1025/12.TR (https://dejure.org/2012,40452)
VG Trier, Entscheidung vom 08.10.2012 - 1 L 1025/12.TR (https://dejure.org/2012,40452)
VG Trier, Entscheidung vom 08. Oktober 2012 - 1 L 1025/12.TR (https://dejure.org/2012,40452)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 11 Abs 6 FeV, § 11 Abs 8 FeV, § 34 FeV, § 46 Abs 1 S 1 FeV, § 46 Abs 3 FeV
    Der Schluss auf die fehlende Fahreignung im Fall der nicht fristgerechten Beibringung eines geforderten Gutachtens gem. § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV ist auch dann zulässig, wenn der Betroffene zwar seine grundsätzliche Bereitschaft zur Mitwirkung an einer Eignungsuntersuchung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung einer Fahrerlaubnis bei fehlendem Beibringen eines geforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens innerhalb der vorgegebenen Frist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Aachen, 16.05.2012 - 3 L 164/12

    Entzug der Fahrerlaubnis bei mehreren Verkehrsverstößen innerhalb der

    Auszug aus VG Trier, 08.10.2012 - 1 L 1025/12
    Es widerspräche folglich dem Zweck des § 2a StVG, zeitlich länger zurückliegenden, während der Probezeit begangenen Verkehrsverstößen ein geringeres Gewicht beizumessen (VG Aachen, Beschluss vom 16. Mai 2012 - 3 L 164/12 -, juris).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VG Trier, 08.10.2012 - 1 L 1025/12
    Dieser Schluss ist indes nur zulässig, wenn die Gutachtenanforderung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 C 25/04 -, NJW 2005, 3081).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.01.2012 - 8 A 11081/11

    Abfallrechtliche Beseitigungsanordnung bezüglich in einer Kiesgrube gelagerter

    Auszug aus VG Trier, 08.10.2012 - 1 L 1025/12
    Die allenfalls unvollständige Angabe der Ermächtigungsgrundlage durch den Antragsgegner führt nicht zur Rechtswidrigkeit des Bescheids (vgl. OVG RP, Urteil vom 26. Januar 2012 - 8 A 11081/11 -, DVBl. 2012, 515).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2010 - 10 B 11226/09

    Ohne richterliche Anordnung entnommene Blutprobe für Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Trier, 08.10.2012 - 1 L 1025/12
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass angesichts der hohen Bedeutung der Sicherheit des Straßenverkehrs und der erheblichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer die Gründe, die der Entziehung einer Fahrerlaubnis zugrunde liegen, häufig zugleich die Dringlichkeit der Vollziehung nahelegen werden (OVG RP, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 10 B 11226/09 -, LKRZ 2010, 193).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.06.2008 - 10 B 10356/08

    Kraftfahreignung bei Mischkonsum ohne Beibringung eines Fahreignungsgutachten

    Auszug aus VG Trier, 08.10.2012 - 1 L 1025/12
    Auf die Nichteignung darf nur dann nicht geschlossen werden, wenn die Nichtbeibringung gerechtfertigt war (OVG RP, Beschluss vom 3. Juni 2008 - 10 B 10356/08 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 7. November 2005 - 11 CS 05.1859 -, juris) oder der Betroffene zwar grundsätzlich an der Aufklärung der Eignungszweifel mitwirkt, seine Mitwirkungshandlungen aber möglicherweise den formellen Anforderungen des § 11 FeV nicht entsprechen.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2000 - 10 S 617/00

    Fahrerlaubnisentziehung - Wiedererteilung nach Beibringung eines Gutachtens

    Auszug aus VG Trier, 08.10.2012 - 1 L 1025/12
    In Betracht kommen vielmehr Umstände, die ihre Anknüpfungspunkte in der Persönlichkeit des Fahrerlaubnisinhabers haben (VGH Mannheim, Beschluss vom 17. Juli 2000 - 10 S 617/00 -, NZV 2000, 479).
  • VGH Bayern, 07.11.2005 - 11 CS 05.1859

    Entziehung der Fahreignung, Schluss auf Nichteignung gem. § 11 Abs. 8 FeV,

    Auszug aus VG Trier, 08.10.2012 - 1 L 1025/12
    Auf die Nichteignung darf nur dann nicht geschlossen werden, wenn die Nichtbeibringung gerechtfertigt war (OVG RP, Beschluss vom 3. Juni 2008 - 10 B 10356/08 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 7. November 2005 - 11 CS 05.1859 -, juris) oder der Betroffene zwar grundsätzlich an der Aufklärung der Eignungszweifel mitwirkt, seine Mitwirkungshandlungen aber möglicherweise den formellen Anforderungen des § 11 FeV nicht entsprechen.
  • VG Cottbus, 06.10.2009 - 3 L 342/08

    Entziehung; Fahrerlaubnis auf Probe

    Auszug aus VG Trier, 08.10.2012 - 1 L 1025/12
    Soweit der Antragsteller der Auffassung ist, es habe sich bei den ihm zur Last gelegten Zuwiderhandlungen um geringfügige Verkehrsverstöße gehandelt, verkennt er, dass die Bewertung als schwerwiegend oder weniger schwerwiegend nicht der Fahrerlaubnisbehörde obliegt, sondern in § 34 FeV i. V. m. deren Anlage 12 verbindlich geregelt ist (VG Cottbus, Urteil Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 3 L 342/08 -, juris).
  • VG Neustadt, 03.05.2012 - 3 L 351/12

    Fahrerlaubnisentziehung; Weigerung eines Drogenscreenings unter Sichtkontrolle

    Auszug aus VG Trier, 08.10.2012 - 1 L 1025/12
    Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Betroffene, so auch der Antragsteller, das von ihm zu Recht geforderte ärztliche Gutachten vorlegen und damit die nach § 11 Abs. 8 FeV fingierte Nichteignung widerlegen (VG Neustadt, Beschluss vom 3. Mai 2012 - 3 L 351/12.NW -, juris; VG München, Beschluss vom 16. August 2001 - M 6b S 01.3166 -, juris).
  • VG München, 16.08.2001 - M 6b S 01.3166
    Auszug aus VG Trier, 08.10.2012 - 1 L 1025/12
    Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Betroffene, so auch der Antragsteller, das von ihm zu Recht geforderte ärztliche Gutachten vorlegen und damit die nach § 11 Abs. 8 FeV fingierte Nichteignung widerlegen (VG Neustadt, Beschluss vom 3. Mai 2012 - 3 L 351/12.NW -, juris; VG München, Beschluss vom 16. August 2001 - M 6b S 01.3166 -, juris).
  • VG Ansbach, 09.03.2011 - AN 10 S 11.00332

    Anwendbarkeit des § 11 Abs. 8 FeV; Erstellung ärztlicher Gutachten ohne Kenntnis

  • VG Trier, 08.12.2016 - 1 L 8043/16

    Entziehung einer Fahrerlaubnis auf Probe

    Nach der Rechtsprechung kommen als Tatsachen, die ein Abweichen von der Regel des § 2a Abs. 5 Satz 5 StVG rechtfertigen können, nur in der Person des Betroffenen liegende Umstände in Betracht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - 11 CS 11.1192 -, juris; VG Ansbach, Beschluss vom 29. April 2014 - AN 10 S 14.00562 -, juris Rn. 27; VG München, Beschluss vom 23. August 2013 - M 6a S 13.2788 -, juris Rn. 29; VG München, Beschluss vom 27. Februar 2013 - M 6b K 12.3416 - juris Rn. 22), nicht aber die Art und Bedeutung der begangenen Zuwiderhandlungen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 2000 - 10 S 617/00 -, juris Rn. 4; VG Trier, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - 1 L 1025/12.TR -, juris Rn. 9).
  • VG Augsburg, 15.02.2012 - Au 7 S 13.52

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen

    Es widerspräche folglich dem Zweck des § 2a StVG, zeitlich länger zurückliegenden, während der Probezeit begangenen Verkehrsverstößen ein geringeres Gewicht beizumessen (VG Trier, B.v. 8.10.2012 - 1 L 1025/12.TR - juris Rn. 9).
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